Mitglied werden im Verein der Landwirtschaftlichen Fachschule Haldensleben e.V.

Eine Mitgliedschaft kann jede/r Lernende, Lehrkraft, Ehemalige sowie Freunde und Unterstützende der Fachschule beantragen.

Aufnahme und Austritt bedürfen der Schriftform und unterliegen der Genehmigung des Vorstandes.
Die Beantragung kann auch durch Absenden des nachfolgenden Formulars erfolgen.

Einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Hierzu werden alle Mitglieder eingeladen.

Die vollständige Satzung und Beitragsordnung kann unter diesem Link eingesehen werden =>

Auszug aus der Satzung:

§ 4
Mitgliedschaft

(1) Mitglieder können alle Fachschüler und Absolventen der im Jahre 1906 gegründeten Landwirtschaftlichen Winterschule (später Landwirtschaftsschule) und der im Jahre 1908 gegründeten Lehranstalt für praktische Landwirte und Güterbeamte (später Höhere Landbauschule) sowie der Nachfolgeschulen (Fachschule für Landwirtschaft, Agraringenieurschule, Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachschule für Landwirtschaft, Gartenbau und Hauswirtschaft) werden. Ebenso können Absolventen anderer landwirtschaftlicher Schulen und ehemalige sowie derzeitige Lehrkräfte der genannten Schulformen die Mitgliedschaft erwerben.

(2) Fördernde Mitglieder können Personen und Verbände auf Antrag werden, die beruflich und fachlich an der Arbeit des Vereins interessiert sind. Fördernde Mitglieder haben ein Rederecht, aber kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Fördernde Mitglieder zahlen einen individuellen Mitgliedsbeitrag, der mindestens der jeweils gültigen Beitragsordnung entspricht. Fördernde Mitglieder sind bei Veranstaltungen des Vereins Nichtmitgliedern gegenüber zu bevorzugen.

Auszug aus der Beitragsordnung:

(2) Alle Mitglieder zahlen je Geschäftsjahr einen Beitrag von 10,- EUR.
(3) Fachschüler sind in der aktiven Schulzeit vom Beitrag freigestellt und werden erst im darauffolgenden Geschäftsjahr erstmalig und dann jährlich beitragspflichtig.
(4) Fördernde Mitglieder zahlen einen Mindestbeitrag von mindestens 500,- EUR je Geschäftsjahr.
(5) Fördernde Mitglieder können in gleicher Höhe Ihren Beitrag mit Sachleistungen ausgleichen.

Antrag auf Mitgliedschaft im Verein der Landwirtschaftlichen Fachschule Haldensleben e.V.

Bitte nutzen Sie das nachstehende Formular oder klicken Sie auf diesen Link um ein PDF zum Ausdrucken und Ausfüllen zu öffnen. Dieses senden Sie bitte per Post, Fax oder E-Mail zurück, oder geben es persönlich beim Vereinsvorstand bzw. im Sekretariat der Fachschule für Landwirtschaft Haldensleben ab.

Um Ihre persönlichen Daten zur Mitgliedschaft zu ändern, nutzen Sie bitte die Möglichkeiten im Internen Mitgliederbereich.

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Mitgliedsart
Bitte wählen Sie aus, welche Art der Mitgliedschaft Sie anstreben.
Einwilligung zum Mitgliedbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und jeweils zum Beginn der Kalenderjahres fällig. Über die Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Jahresbeitrag für Schüler ist bis zum folgenden Kalenderjahr nach dem Abschluss 0,00 €. Danach beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 10,00 €. Fördernde Mitglieder werden individuell, nach Eingang des Antrages, über die Art und Höhe der Fördermöglichkeiten durch den Vorstand beraten.
Einwilligung zum SEPA-Lastschriftmandat
Volksbank e.G. Am Herzogtore 12, 38300 Wolfenbüttel Gläubiger-Identifikationsnummer: DE86ZZZ00000784509 Ich ermächtige den Verein der Landwirtschaftlichen Fachschule Haldensleben e.V., fällige Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein der Landwirtschaftlichen Fachschule Haldensleben e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
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